Leerer, gefegter Raum mit Parkettboden und Gardinen am Fenster

Besenrein übergeben: Bedeutung bei der Wohnungsübergabe

Was mit „besenrein“ gemeint ist, was nicht – und wie Ihre Wohnung nach der Räumung übergabefertig wird.

  • Festpreis nach kostenloser Besichtigung
  • Besenreine Übergabe
  • Wertanrechnung möglich

Was bedeutet „besenrein“?

Besenrein heißt: Die Wohnung ist geräumt und frei von groben Verschmutzungen, die Böden sind gefegt. So hat es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.06.2006 (VIII ZR 124/05) beschrieben. Eine Grundreinigung, Fensterputzen oder Renovieren gehört nicht dazu – es sei denn, der Mietvertrag regelt etwas anderes.

Wann die Frage nach „besenrein“ aufkommt

Das Wort steht in vielen Mietverträgen, Kaufverträgen und Übergabeprotokollen. Spätestens kurz vor der Schlüsselübergabe fragen sich Mieter, Erben und Verkäufer, wie sauber die Räume wirklich sein müssen. Unsicherheit gibt es vor allem dort, wo die Wohnung vorher voll war: Nach einer Räumung bleiben Staub, Krümel, Verpackungsreste oder Spuren von Möbeln zurück.

Diese Seite erklärt den Begriff allgemein und zeigt, was wir am Ende einer Entrümpelung tun. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall geschuldet ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag; bei Streit über die Übergabe fragen Sie im Einzelfall eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihren Mieterverein.

  • Mieter, die ihre Wohnung nach dem Auszug zurückgeben
  • Erben, die eine Mietwohnung nach einem Todesfall an den Vermieter übergeben
  • Eigentümer, die eine Wohnung geräumt an Käufer übergeben
  • Vermieter, die eine Wohnung für die Neuvermietung vorbereiten

So wird die Wohnung besenrein

Die besenreine Übergabe ist der letzte Schritt einer Räumung. Davor liegen drei Schritte, ohne die sie nicht möglich ist.

  1. Wohnzimmer mit Säcken, Kartons und Hausrat auf dem Boden vor der Räumung
    Schritt 1

    Fotos und Anfrage

    Sie schicken Fotos der Räume über das Anfrageformular oder rufen an. Wir klären, was aus der Wohnung muss.

  2. Kellerraum mit Kartons und Möbeln, der zur Wohnung gehört
    Schritt 2

    Besichtigung und Festpreis

    Bei der kostenlosen Besichtigung legen wir fest, was geräumt wird und ob Einbauten oder Teppiche entfernt werden sollen.

  3. Mitarbeiter im Schutzanzug beim Räumen eines vollgestellten Zimmers
    Schritt 3

    Räumung

    Wir räumen alle Räume einschließlich Keller und Dachboden, sortieren und fahren alles ab.

  4. Geräumter Raum mit Holzbalkendecke und gefegtem Parkett
    Schritt 4

    Fegen und Übergabe

    Zum Schluss fegen wir alle Räume aus und gehen die Wohnung mit Ihnen oder Ihrem Vermieter ab.

Was der BGH unter „besenrein“ versteht

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 28.06.2006 (Aktenzeichen VIII ZR 124/05) mit einer Mietvertragsklausel befasst, nach der die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben war. Nach dieser Entscheidung verlangt die Formulierung nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Die Räume müssen also leer und ausgefegt sein. Eine darüber hinausgehende Reinigung schuldet der Mieter nach dieser Klausel nicht.

Praktisch heißt das: Keine Möbel, keine Säcke, kein Sperrmüll, keine liegengebliebenen Gegenstände in Schränken, Kellern oder auf dem Dachboden. Lose Verschmutzungen auf dem Boden sind weggefegt. Haftende Flecken, Kalk im Bad oder schmutzige Fenster sind damit noch nicht angesprochen.

Wichtig: Das Urteil betrifft die Auslegung des Wortes „besenrein“. Enthält Ihr Vertrag zusätzliche Regeln, etwa zur Reinigung oder zu Schönheitsreparaturen, gelten diese gesondert – sofern sie wirksam vereinbart sind. Ob eine Klausel wirksam ist, kann nur im Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.

Leerer Raum mit Dielenboden und weißen Wänden, ausgefegt

Besenrein, gereinigt oder renoviert – drei verschiedene Dinge

Im Alltag werden die Begriffe oft durcheinandergeworfen. Dabei beschreiben sie drei unterschiedliche Zustände. „Besenrein“ ist die Mindestanforderung: leer und gefegt. „Gereinigt“ oder „grundgereinigt“ geht weiter: Böden werden gewischt, Bad und Küche gesäubert, oft auch Fenster und Türen. „Renoviert“ betrifft nicht die Sauberkeit, sondern den Zustand: Wände streichen, Löcher schließen, Böden ausbessern.

Ob Sie bei Auszug renovieren müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag und dessen Wirksamkeit ab, nicht vom Wort besenrein. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind von der Rechtsprechung in den letzten Jahren eingeschränkt worden. Das lässt sich nicht pauschal beantworten; lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel prüfen.

Leere Wohnung mit Blick durch offene Türen in Flur und Küche

Was wir bei der Übergabe erledigen

Am Ende einer Wohnungsentrümpelung übergeben wir die Wohnung besenrein. Dazu räumen wir auch Einbauschränke, Abstellkammern, Balkon, Keller und Dachboden leer, sofern sie zur Wohnung gehören. Danach fegen wir alle Räume aus und entfernen Verpackungsreste, Nägel und lose Kleinteile.

Auf Wunsch nehmen wir zusätzlich Dinge mit, die für die Übergabe oft vergessen werden: alte Lampen, Gardinenstangen, Teppiche, Spiegelschränke oder eine Einbauküche, wenn der Vermieter sie nicht übernimmt. Was genau entfernt werden soll, legen wir bei der Besichtigung fest. Eine Grundreinigung oder Malerarbeiten gehören nicht zur Entrümpelung; das sprechen Sie bei Bedarf gesondert ab.

  • alle Räume, Keller und Dachboden leer
  • Schränke und Einbauten nach Absprache geräumt oder demontiert
  • Böden ausgefegt, lose Reste entfernt
  • gemeinsamer Rundgang oder Schlüsselübergabe an Vermieter oder Verwalter
Leerer Raum mit Fachwerkwand und Holzboden nach der Räumung

Besenrein, gereinigt, renoviert im Vergleich

Die Tabelle zeigt typische Inhalte. Was im Einzelfall geschuldet ist, richtet sich nach Ihrem Vertrag.

ZustandWas gemacht istWas nicht dazugehört
BesenreinWohnung leer, grobe Verschmutzungen beseitigt, Böden gefegtWischen, Fensterputzen, Entkalken, Streichen
GereinigtZusätzlich Böden gewischt, Bad, Küche, Fenster und Türen gesäubertAusbessern von Wänden und Böden
RenoviertWände gestrichen, Dübellöcher geschlossen, Schäden ausgebessertBezieht sich nicht auf Sauberkeit, sondern auf den Zustand

Wovon der Preis für Räumung und besenreine Übergabe abhängt

Die besenreine Übergabe ist bei uns Teil der Entrümpelung und kein Extra. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, was vorher aus der Wohnung muss:

Fläche

Zimmerzahl sowie Keller, Dachboden und Balkon.

Füllgrad

Wie viel Hausrat vorhanden ist und sortiert werden muss.

Etage und Aufzug

Tragewege durch Treppenhäuser erhöhen den Aufwand.

Einbauten

Demontage von Küche, Schränken oder Bodenbelägen nach Absprache.

Sondermüll

Farben, Lacke oder Chemikalien werden getrennt entsorgt.

Wertanrechnung

Verwertbare Gegenstände können den Preis senken.

Den verbindlichen Betrag nennen wir als Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Wie sich Preise allgemein zusammensetzen, steht unter Kosten einer Entrümpelung und Preise.

Das Team der Wertvoll Dienstleistungen GmbH in schwarzer Arbeitskleidung vor einer Hausfassade

Fragen zur Übergabe?

Unser Team der Wertvoll Dienstleistungen GmbH bespricht mit Ihnen bei der Besichtigung, was geräumt und entfernt werden soll, damit die Übergabe an Vermieter, Verwalter oder Käufer reibungslos läuft.

Häufige Fragen

Muss ich bei „besenrein“ die Fenster putzen?

Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05) verlangt „besenrein“ nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Fensterputzen gehört nicht dazu, außer Ihr Vertrag regelt das ausdrücklich.

Gehören Keller und Dachboden zur besenreinen Übergabe?

Wenn sie zur Wohnung gehören, ja. Auch dort sollten keine Gegenstände zurückbleiben. Wir räumen sie mit, siehe Kellerentrümpelung.

Muss ich bei Auszug renovieren?

Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab und davon, ob die Klausel zu Schönheitsreparaturen wirksam ist. Das Wort besenrein selbst verpflichtet nicht zum Renovieren. Im Einzelfall fragen Sie bitte eine Anwältin, einen Anwalt oder Ihren Mieterverein.

Übergeben Sie die Schlüssel auch direkt an den Vermieter?

Ja, wenn Sie das möchten und es mit dem Vermieter abgesprochen ist. Den Termin legen wir gemeinsam fest.

Was passiert mit der Einbauküche?

Ob sie bleiben darf, klären Sie mit Vermieter oder Käufer. Soll sie raus, bauen wir sie ab und nehmen sie mit; das legen wir bei der Besichtigung fest.

Ist eine Grundreinigung im Festpreis enthalten?

Nein. Wir übergeben besenrein. Eine Grundreinigung ist eine gesonderte Leistung und muss extra vereinbart werden.

Festpreis nach kostenloser Besichtigung

Rufen Sie an oder schicken Sie uns ein paar Fotos. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – kurzfristige Termine nach Absprache.

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