
Wohnungsauflösung für Betreuer: sorgfältig, abgestimmt und nachvollziehbar
Sie vertreten die Interessen eines anderen Menschen – wir räumen so, dass Sie jeden Schritt gegenüber Gericht, Angehörigen und Vermieter belegen können.
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung
- Besenreine Übergabe
- Wertanrechnung möglich
Was müssen Betreuer bei einer Wohnungsauflösung beachten?
Bevor die Wohnung eines betreuten Menschen aufgegeben wird, braucht es in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1833 BGB). Erst danach sollte geräumt werden. Persönliche Unterlagen, Fotos und Wertsachen werden vorher gesichert, Angehörige einbezogen und jede Wertanrechnung schriftlich ausgewiesen. Im Einzelfall das Betreuungsgericht oder einen Anwalt fragen.
Für wen diese Seite gedacht ist
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aus der Familie ebenso wie für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine. Die Ausgangslage ist fast immer ähnlich: Der betreute Mensch kann nicht mehr in seiner Wohnung leben, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil eine dauerhafte Versorgung an einem anderen Ort nötig ist. Die Wohnung kostet weiter Miete, der Vermieter möchte Klarheit, und gleichzeitig hängt an jedem Gegenstand ein Stück Lebensgeschichte.
Anders als bei einer gewöhnlichen Wohnungsentrümpelung handeln Sie nicht in eigener Sache. Sie müssen gegenüber dem Gericht nachweisen können, dass Sie im Interesse des Betreuten entschieden haben. Darauf ist unser Vorgehen ausgerichtet: klare Absprachen vorab, sichtbare Sortierung, schriftliche Belege. Wie eine Räumung Schritt für Schritt abläuft, beschreibt unsere Seite zum Ablauf einer Wohnungsentrümpelung.
- Wohnung soll aufgegeben werden, weil der Betreute dauerhaft umzieht
- Angehörige möchten Erinnerungsstücke übernehmen, wohnen aber weit entfernt
- Vermieter drängt auf Rückgabe, die Genehmigung ist noch nicht erteilt
- Hausrat ist umfangreich, Unterlagen liegen verteilt in Schränken und Keller
So läuft die Wohnungsauflösung für Betreuer ab
Die vier Schritte sind dieselben wie bei jeder Räumung. Der Unterschied liegt in der Reihenfolge: Erst wenn die rechtliche Seite geklärt ist, wird ausgeräumt.
Schritt 1Anfrage und Fotos
Sie schildern uns die Situation und schicken ein paar Fotos. Wir fragen nach, ob die Genehmigung schon beantragt oder erteilt ist, und planen danach.
Schritt 2Besichtigung und Festpreis
Vor Ort sehen wir uns alle Räume, Keller und Nebenflächen an. Sie erhalten einen schriftlichen Festpreis, den Sie dem Gericht vorlegen können.
Schritt 3Sichtung und Räumung
Wir sichten Raum für Raum, legen Persönliches beiseite und trennen Verwertbares, Spenden und Entsorgung. Erst dann wird abtransportiert.
Schritt 4Besenreine Übergabe
Die Wohnung wird besenrein übergeben. Sie erhalten Fotos, die Liste der übergebenen Dinge und die Rechnung mit ausgewiesener Wertanrechnung.
Erst die Genehmigung, dann die Räumung
Die Kündigung oder sonstige Aufgabe von Wohnraum, den der betreute Mensch selbst bewohnt, bedarf nach § 1833 BGB in der Regel der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gesetz schützt damit den Lebensmittelpunkt des Betreuten. Für Sie heißt das praktisch: Klären Sie zuerst mit dem Gericht, welche Unterlagen gebraucht werden und ab wann geräumt werden darf.
Für den Antrag kann ein schriftlicher Festpreis hilfreich sein, damit absehbar ist, welche Kosten auf das Vermögen des Betreuten zukommen. Den erstellen wir nach der Besichtigung. Einen Räumungstermin legen wir erst fest, wenn Sie uns grünes Licht geben. Ob in Ihrem Fall weitere Genehmigungen nötig sind, etwa für die Verwertung wertvoller Gegenstände, kann nur das Betreuungsgericht oder ein Anwalt verbindlich sagen.

Persönliches sichern, bevor etwas den Raum verlässt
In vielen Wohnungen liegen Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Rentenbescheide oder Ausweise nicht ordentlich in einem Ordner, sondern verteilt zwischen Büchern, in Handtaschen oder im Nachttisch. Wir gehen deshalb jede Schublade und jeden Karton durch, bevor etwas weggebracht wird. Gefundene Unterlagen, Fotos, Briefe und Schmuck sammeln wir in gekennzeichneten Kisten und übergeben sie Ihnen gegen Unterschrift.
Wie wir dabei im Einzelnen vorgehen, beschreiben wir auf der Seite Dokumente und Wertsachen bei der Wohnungsauflösung.
- Ausweise, Bankunterlagen, Versicherungen und Bescheide
- Fotos, Briefe, Tagebücher und Urkunden
- Schmuck, Uhren, Bargeld und Sammlungen
- Dinge, die der Betreute in der neuen Umgebung braucht oder sich wünscht

Angehörige einbinden, ohne die Räumung aufzuhalten
Oft wünschen sich Kinder, Geschwister oder Enkel einzelne Erinnerungsstücke. Wir vereinbaren mit Ihnen vorab, wer was bekommt, und halten das schriftlich fest. Wer nicht anreisen kann, erhält Fotos der infrage kommenden Gegenstände. Was reserviert ist, stellen wir separat und kennzeichnen es, damit es nicht versehentlich mit abtransportiert wird.
Kommt es zwischen Angehörigen zu Uneinigkeit, entscheiden nicht wir. Wir stellen die betroffenen Dinge zurück, bis Sie als Betreuer eine Entscheidung getroffen haben. Mehr zu Situationen mit mehreren Beteiligten lesen Sie unter Erbengemeinschaften.

Wertanrechnung offen ausweisen
Gut erhaltene Möbel, Sammlungen oder Haushaltsgeräte können verkauft und mit dem Preis verrechnet werden. Für Betreuer ist wichtig, dass das nachvollziehbar bleibt. Wir führen deshalb jede angerechnete Position mit Bezeichnung und Betrag in der Rechnung auf. So können Sie gegenüber dem Gericht zeigen, dass verwertbare Dinge nicht einfach entsorgt wurden.
Möchten Sie einzelne Stücke lieber selbst schätzen lassen oder anders verwerten, nehmen wir sie aus der Anrechnung heraus. Alles, was weder übernommen noch verwertet wird, geht in die Spende oder wird getrennt entsorgt.

Checkliste für Betreuer vor dem Räumungstermin
Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor wir mit dem Ausräumen beginnen:
- Genehmigung des Betreuungsgerichts liegt vor oder ist nicht erforderlich
- Kündigungsfrist und Übergabetermin mit dem Vermieter abgestimmt
- Angehörige über den Termin informiert, Wünsche schriftlich gesammelt
- Gewünschte Dinge für die neue Unterkunft ausgewählt
- Schlüssel für Wohnung, Keller und Briefkasten vollständig
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notieren lassen
- Post umleiten und Verträge (Telefon, Zeitung) kündigen
- Rechnungsadresse festgelegt: Betreuter oder Betreuer
Was kostet eine Wohnungsauflösung im Auftrag eines Betreuers?
Pauschale Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil der Aufwand stark vom Zustand der Wohnung abhängt. Diese Punkte bestimmen den Preis:
Fläche und Räume
Anzahl der Zimmer sowie Keller, Dachboden, Garage oder Abstellraum.
Füllgrad
Wie viel Hausrat vorhanden ist und wie viel davon gesichtet werden muss.
Etage und Aufzug
Tragewege, Treppen und Parkmöglichkeit vor dem Haus.
Sondermüll
Farben, Chemikalien, Elektrogeräte oder Medikamente werden getrennt entsorgt.
Sichtungsaufwand
Viele lose Unterlagen bedeuten mehr Zeit beim Durchsehen.
Wertanrechnung
Verwertbare Gegenstände werden ausgewiesen und vom Preis abgezogen.
Den verbindlichen Betrag nennen wir als Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Wie sich Preise allgemein zusammensetzen, steht unter Kosten einer Entrümpelung und Preise.

Ein fester Ansprechpartner für Ihre Rückfragen
Sie sprechen von der Anfrage bis zur Rechnung mit derselben Person. Rufen Sie an oder senden Sie uns Fotos über das Anfrageformular – wir melden uns mit einem Terminvorschlag für die kostenlose Besichtigung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Betreuer eine Genehmigung für die Wohnungsauflösung?
Für die Aufgabe von Wohnraum, den der Betreute selbst bewohnt, ist nach § 1833 BGB in der Regel eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig. Klären Sie das vor der Räumung. Im Einzelfall beantworten das Betreuungsgericht oder ein Anwalt verbindlich.
Kann die Besichtigung schon vor der Genehmigung stattfinden?
Ja. Die Besichtigung und der schriftliche Festpreis verändern nichts an der Wohnung. Sie können das Angebot für den Antrag nutzen. Geräumt wird erst, wenn Sie uns freigeben.
Was passiert mit Unterlagen und Fotos des Betreuten?
Wir sammeln alle persönlichen Unterlagen, Fotos und Wertsachen in gekennzeichneten Kisten und übergeben sie Ihnen. Nichts Persönliches wird ungesehen entsorgt.
Wie wird die Wertanrechnung dokumentiert?
Jede angerechnete Position steht mit Bezeichnung und Betrag auf der Rechnung. So bleibt für Sie und das Gericht nachvollziehbar, was verwertet wurde.
Muss ich bei der Räumung anwesend sein?
Nicht unbedingt. Viele Betreuer sind bei der Besichtigung dabei und übergeben uns danach den Schlüssel. Sie erhalten Fotos der leeren Räume und die gesicherten Unterlagen.
Auf wen wird die Rechnung ausgestellt?
Das legen Sie fest – in der Regel auf den Betreuten zu Händen des Betreuers. Ob die Kosten aus dessen Vermögen beglichen werden können, klären Sie bei Unsicherheit mit dem Betreuungsgericht.
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Festpreis nach kostenloser Besichtigung
Rufen Sie an oder schicken Sie uns ein paar Fotos. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag – kurzfristige Termine nach Absprache.